Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
 
 

             

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Bankkonto im Ausland
Wir sind Ihnen gerne bei der Eröffnung eines privaten oder geschäftlichen Bankkontos in England, Jersey, Isle of Man und Guernsey behilflich.

Allgemein ist die Kontoeröffnung in oben genannten Gebieten weitaus schwieriger, als z.B. in Deutschland. Aufgrund von Gesetzen zur Geldwäsche sind die Banken angewiesen ausführliche Überprüfungen der Personen und Firmen durchzuführen.
Unter Umständen müssen Nachweise vorgelegt werden die aufzeigen wo, wie und wann das anzulegende Geld erwirtschaftet wurde.

Zu jeder Anmeldung gehört die Einreichung von
  • amtlich beglaubigter Kopie des Personalausweises
  • 2 originalen Strom-/Gas-/Telefonrechnungen mit Namen und Adresse
  • einer Referenz einer Bank. Meistens reichen Auszüge von Konto oder Kreditkartenumsätzen
Rechnen Sie auch mit einer Mindesteinlage von 2000 - 5000 €.
Die Eröffnung eines Geschäftskontos setzt eine Firma voraus.