Licker, Seidler & Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
 
 

             

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Verfahren zur Privatinsolvenz

Stufe 1 – außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen können, müssen Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Ihren Gläubigern versuchen. Für einen späteren Insolvenzantrag benötigen Sie die Bestätigung einer geeigneten Stelle bzw. einer geeigneten Person, aus der zu erkennen ist, dass im letzten halben Jahr vor der Antragstellung eine solche außergerichtliche Verfahrensweise versucht wurde.
Die Rechtsanwälte Licker, Seidler & Partner sind von Berufs wegen solche geeignete Personen.

Ein solcher Einigungsversuch muss einen von Ihnen aufgestellten, umfassenden Schuldenbereinigungsplan beinhalten, welcher gewisse Anforderungen zu erfüllen hat.
(-> mehr)
Bei der Erstellung sind wir Ihnen gerne behilflich. Der fertige Plan wird an alle Gläubiger zur Überprüfung und Stellungnahme gesendet.
Sollte einer Ihrer Gläubiger nach Zusendung des Plans eine Zwangsvollstreckung betreiben, gilt der Plan als gescheitert und Stufe 2 kann eingeleitet werden.



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